Bebauungsplan 318B010-14 im Planungsbereich: Oberdorf / WA Future Life
Hatting, am 26.11.2014
Zahl: |
Bauakt |
Betreff: |
Bebauungsplan 318B010-14 |
Kundmachung
Der Gemeinderat Hatting hat in seiner Sitzung vom 25.11.2014 zu Tagesordnungspunkt 4 gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, beschlossen, den von DI Ofner Erwin ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung des Bebauungsplanes 318B010-14, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Erwin Ofner, durch vier Wochen hindurchim Gemeindeamt Hatting während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wurde gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungsnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Dieser Bebauungsplan liegt in der Zeit vom
26.11.2014 bis 29.12.2014
im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf e.h.
Angeschlagen am: |
26.11.2014 |
Abgenommen am: |
07.01.2015 |