Jungjägerprüfung 2023 (Ausschreibung)
Kundmachung
Hatting, 04.01.2023
Zahl: |
747/2023 |
Betreff: |
Ausschreibung der Jungjägerprüfung 2023 |
Die gemäß § 3 Abs. 1 der ersten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004, LGBl. Nr. 118/2015 idgF, jährlich abzuhaltende Jungjägerprüfung wird für den Bereich der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck im Jahr 2023 auf folgende Termine ausgeschrieben:
25.03.2023 (praktischer Teil/Prüfungsschießen)
11.04.2023 bis voraussichtlich 21.04.2023 (theoretischer Teil)
Der praktische Prüfungsteil wird am Landeshauptschießstand IBK-Arzl und der theoretische Prüfungsteil in der Geschäftsstelle des Tiroler Jägerverbandes abgehalten werden.
BewerberInnen um Zulassung zur Prüfung werden eingeladen, ein mit € 14,30 zu vergebührendes Ansuchen, aus welchem Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und Staatsbürgerschaft hervorgehen samt Geburtsurkunde sowie einer Bestätigung über die Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang des Tiroler Jägerverbandes gemäß § 4 Abs. 2 der ersten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz, LGBl. 118/2015 idgF., bis spätestens 17. Februar 2023 bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck einzubringen.
Hinsichtlich des Umfanges des Prüfungsstoffes wird auf die einschlägigen Bestimmungen des § 6 Abs. 1 der ersten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz, LGBl. 118/2015 idgF., verwiesen.
Prüfungsgebühren: |
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Prüfungsgebühr: |
€ 50,00 |
Strafregisterauszug: |
€ 14,30 |
Antragsgebühr: |
€ 14,30 |
Zeugnisgebühr: |
€ 14,30 |
je Beilage: |
€ 3,90 |
Verwaltungsabgabe: |
€ 5,00 |
Die anfallenden Gebühren werden mittels Erlagschein vorgeschrieben, ebenfalls werden die Termine für die Schießprüfung und die theoretische Prüfung in der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck dem Antragsteller schriftlich bekannt gegeben.
Für den Bezirkshauptmann: Geiblinger