Budgetentwurf 2024
Hatting, 30.12.2023
Kundmachung
Gemäß § 93 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass der Entwurf des Voranschlages für das kommende Finanzjahr 2024 von
Montag, 8. Jänner 2024
bis einschließlich
Montag, 22. Jänner 2024
während der Amtsstunden im Gemeindeamt Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in den Entwurf des Voranschlages Einsicht nehmen und hierzu schriftlich Einwendungen erheben, die der Gemeinderat bei der Beratung über den Voranschlag behandeln wird.
Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar eh.
Angeschlagen am: |
30.12.2023 |
Abgenommen am: |
23.01.2024 |