Budgetentwurf 2024

Hatting, 30.12.2023

Kundmachung

Gemäß § 93 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass der Entwurf des Voranschlages für das kommende Finanzjahr 2024 von

Montag, 8. Jänner 2024

bis einschließlich

Montag, 22. Jänner 2024

während der Amtsstunden im Gemeindeamt Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in den Entwurf des Voranschlages Einsicht nehmen und hierzu schriftlich Einwendungen erheben, die der Gemeinderat bei der Beratung über den Voranschlag behandeln wird.

Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar eh.

 

Angeschlagen am:

30.12.2023

Abgenommen am:

23.01.2024

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