Rechnungsabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2012
Kundmachung
Gemäß § 108 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird verlautbart, dass in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26. März 2013 betreffend die Erledigung des Rechnungsabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2012 (→ vom 08.03.2013 bis einschließlich 25.03.2013 zur Einsichtnahme aufgelegen) folgendes beschlossen wurde:
Unter dem Vorsitz des Bürgermeisterstellvertreters DI Bernhard Brötz beschließt der Gemeinderat – in Abwesenheit des Bürgermeisters – einstimmig die ordnungsgemäße Ausführung der Jahresrechnung 2012 und erteilt dem Bürgermeister (Rechnungsleger) einstimmig die Entlastung.
Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.
Angeschlagen am: |
27.03.2013 |
Abgenommen am: |
11.04.2013 |
Hatting, am 27.03.2013