Rechnungsabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2012

Kundmachung

Gemäß § 108 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird verlautbart, dass in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26. März 2013 betreffend die Erledigung des Rechnungsabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2012 (→ vom 08.03.2013 bis einschließlich 25.03.2013 zur Einsichtnahme aufgelegen) folgendes beschlossen wurde:

Unter dem Vorsitz des Bürgermeisterstellvertreters DI Bernhard Brötz beschließt der Gemeinderat – in Abwesenheit des Bürgermeisters – einstimmig die ordnungsgemäße Ausführung der Jahresrechnung 2012 und erteilt dem Bürgermeister (Rechnungsleger) einstimmig die Entlastung.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

27.03.2013

Abgenommen am:

11.04.2013

Hatting, am 27.03.2013

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