Flächenwidmungsplanänderung im Planungsbereich: Wohnanlage Pfarre Hatting

Kundmachung

Zahl: 031-2/2013
Betreff: Flächenwidmungsplanänderung im Planungsbereich: Wohnanlage Pfarre Hatting

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 19.02.2013 zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 70 Abs. 1 lit. a) i.V.m. § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, beschlossen, den von DI Erwin Ofner ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes 318F027-12 im Bereich der Grundparzellen 1377/1, .189 und 1377/2 zur Gänze, KG Hatting, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Erwin Ofner während vier Wochen zur allgemeinen Einsicht im Gemeindeamt aufzulegen.Die Änderung umfasst die Umwidmung von

„Landwirtschaftliches Mischgebiet“ in „Gemischtes Wohngebiet“ gemäß § 38 Abs. 2 TROG 2011 (Fläche ca. 1267 m²),

„Landwirtschaftliches Mischgebiet“ in „Sonderfläche SWi – Widum“ gemäß § 43 Abs. 1 TROG 2011 (Fläche ca. 214 m²),

„Sonderfläche SBh – Bauhof“ in „Gemischtes Wohngebiet“ gemäß § 38 Abs. 2 TROG 2011 (Fläche ca. 708 m²),

Festlegung einer geplanten örtlichen Straße § 53 Abs. 1 (Fläche ca. 54 m²).

Gleichzeitig wurde gemäß § 70 Abs. 1 lit a) des TROG 2011 der Beschluss über die Erlassung dieser Flächenwidmungsplanänderung 318F027-12 gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungsnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Diese Flächenwidmungsplanänderung liegt in der Zeit vom 27.02.2013 bis 28.03.2013
im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf e.h.

Hatting, am 26.02.2013

Angeschlagen am:

26.02.2013

Abgenommen am:

05.04.2013

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