Bebauungsplan 318B008-13 im Planungsbereich: Bahnstraße / Doppelhäuser Mathoi 2

Hatting, am 14.08.2013

Kundmachung

Es wird gemäß § 68 Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 07.05.2013 unter Pkt. 4 der Tagesordnung folgenden Bebauungsplan gemäß § 66 Abs. 1 TROG 2011 beschlossen hat:

Bebauungsplan 318B008-13 im Bereich der Grundparzelle 1601/2 zur Gänze, KG Hatting;

Der Bebauungsplan tritt gemäß § 68 Abs. 2 TROG 2011 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.

Der Bebauungsplan liegt gemäß § 68 Abs. 4 TROG 2011 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf e.h.

Angeschlagen am:

14.08.2013

Abgenommen am:

29.08.2013

adler help

piu