Bebauungsplan 318B008-13 im Planungsbereich: Bahnstraße / Doppelhäuser Mathoi 2
Hatting, am 14.08.2013
Kundmachung
Es wird gemäß § 68 Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 07.05.2013 unter Pkt. 4 der Tagesordnung folgenden Bebauungsplan gemäß § 66 Abs. 1 TROG 2011 beschlossen hat:
Bebauungsplan 318B008-13 im Bereich der Grundparzelle 1601/2 zur Gänze, KG Hatting;
Der Bebauungsplan tritt gemäß § 68 Abs. 2 TROG 2011 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.
Der Bebauungsplan liegt gemäß § 68 Abs. 4 TROG 2011 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.
Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf e.h.
Angeschlagen am: |
14.08.2013 |
Abgenommen am: |
29.08.2013 |