Jahresrechnung 2014

Hatting, am 12.02.2015

Kundmachung

Gemäß § 108 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Hatting von

Freitag, 20. Februar 2015

bis einschließlich

Montag, 9. März 2015

während der Amtsstunden im Gemeindeamt Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Jahresrechnung Einsicht nehmen und hierzu schriftlich Einwendungen erheben, die der Gemeinderat bei der Beratung der Jahresrechnung prüfen wird.

Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar e.h.

Angeschlagen am:

12.02.2015

Abgenommen am:

10.03.2015

 

 

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