Inkamerierungsbeschluss 16.6.2015
Hatting, am 22.06.2015
Zahl: |
611/2015 |
Betreff: |
Inkamerierungsbeschluss |
Kundmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.06.2015 gemäß § 13 des Tiroler Straßengesetzes den einstimmigen Beschluss gefasst, dass die aus der Gp. 1385/1, KG Hatting, erworbene 18 m² große Teilfläche (künftig Gp. 1400 – Oberdorfstraße) in das öffentliche Gut gewidmet wird (Inkamerierung).
Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist bei der Gemeinde schriftlich Aufsichtsbeschwerde erheben.
Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.
Angeschlagen am: |
22.06.2015 |
Abgenommen am: |
07.07.2015 |