Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2016
Gemeinde Hatting
KUNDMACHUNG
über die
Ausschreibung der allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters
Die Tiroler Landesregierung hat nach § 3 der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. Nr. 88, die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters für alle Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Stadt Innsbruck auf
Sonntag, den 28. Februar 2016
ausgeschrieben.
Als Stichtag wurde der 16. Dezember 2015 (Mittwoch),
als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters der 13. März 2016 (Sonntag), bestimmt.
Tag der Wahlausschreibung ist der 25. November 2015 (Mittwoch).
Zur Wahl des Gemeinderates und zur Wahl des Bürgermeisters wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger, der a) in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, es sei denn, dass er sich noch nicht ein Jahr in der Gemeinde aufhält und sein Aufenthalt offensichtlich nur vorübergehend ist,
b) vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und
c) spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat. Das Vorliegen der Voraussetzungen nach lit. a und b ist nach dem Stichtag zu beurteilen.
Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.
Angeschlagen am: |
25.11.2015 |
Abgenommen am: |
29.02.2016 |