Kundmachung - Jagdprüfung 2016 (Ausschreibung)
Hatting, am 11.01.2016
Zahl: |
747/2016 |
Betreff: |
Jagdprüfung 2016 |
Die gemäß § 3 (1) der Ersten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004, LGBl. Nr. 118/2015 i.d.g.F. jährlich abzuhaltende Jungjägerprüfung wird für den Bereich der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck im Jahr 2016 auf folgende Termine ausgeschrieben:
Samstag, 09.04.2016 (praktischer Teil/Prüfungsschießen)
im Zeitraum von Montag, 11.04.2016
bis Freitag, 22.04.2016 (theoretischer Teil)
in der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, Gilmstraße 2, 6020 Innsbruck;
BewerberInnen um Zulassung zur Prüfung werden eingeladen, ein mit € 14,30 zu vergebührendes Ansuchen, aus welchem Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und Staatsbürgerschaft hervorgehen samt Geburtsurkunde sowie einer Bestätigung über die Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang des Tiroler Jägerverbandes gemäß § 4 der 1 Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz LGBl. 118/2015, bis spätestens 07.03.2016 bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck einzubringen.
Hinsichtlich des Umfanges des Prüfungsstoffes wird auf die einschlägigen Bestimmungen des § 6 (1) der Ersten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004 verwiesen.
Prüfungsgebühren: |
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Prüfungsgebühr: |
€ 50,00 |
Strafregisterauszug: |
€ 14,30 |
Antragsgebühr: |
€ 14,30 |
Zeugnisgebühr: |
€ 14,30 |
je Beilage: |
€ 3,90 |
Verwaltungsabgabe: |
€ 5,00 |
Die anfallenden Gebühren werden mittels Erlagschein vorgeschrieben, ebenfalls werden die Termine für die Schießprüfung und die theoretische Prüfung in der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck dem Antragsteller schriftlich bekannt gegeben.
Für den Bezirkshauptmann: Dr. Nairz eh.