Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Hatting
Hatting, am 22.01.2016
Kundmachung
Gemäß § 108 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass die
Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Hatting von
Freitag, 5. Februar 2016
bis einschließlich
Montag, 22. Februar 2016
während der Amtsstunden im Gemeindeamt Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Jahresrechnung Einsicht nehmen und hierzu schriftlich Einwendungen erheben, die der Gemeinderat bei der Beratung der Jahresrechnung prüfen wird.
Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar eh.
Angeschlagen am: |
22.01.2016 |
Abgenommen am: |
23.02.2016 |