Verlängerung Kontokorrentkredit - Neuaushang

Hatting, am 16.06.2016

Kundmachung

Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde bzw. zur Aufrechterhaltung der Liquidität für die nächsten drei Jahre hat sich der Gemeinderat Hatting in seiner Sitzung vom 03.05.2016 zu TO-Pkt. 8 für das bessere Angebot der Raiffeisen-Regionalbank Telfs entschieden und einstimmig die entsprechende Verlängerung des mit 30.06.2016 ablaufenden Kontokorrentkredites zur Betriebsmittelfinanzierung zu folgenden Bedingungen beschlossen:

  • Kreditgeber: Raiffeisen-Regionalbank Telfs eGen
  • Kreditverwendung: Betriebsmittelfinanzierung
  • Kredithöhe: 70.000,00
  • Währung: EUR
  • Tilgung: laufend
  • Kondition: Bindung an den 3-Monats-EURIBOR:

Bindung des Zinssatzes an den 3-Monats-EURIBOR zuzüglich eines Aufschlages von 1,4% p.a. Prozentpunkten, keine Rundung. Die Anpassung des Zinssatzes erfolgt vierteljährlich am Ende der jeweiligen Zinsperiode. Bemessungsgrundlage ist der Indikator vom Tag der Auszahlung bzw. der Anpassung. Auf Basis des 3-Monats-EURIBOR vom 23.03.2016 ergibt sich ein Zinssatz von 1,4 % p.a.. Der Mindestindikator liegt bei Null.

Die Zinsen werden jeweils vierteljährlich abgerechnet und dem Konto angelastet bzw. zur Zahlung fällig.

  • Laufzeit: 3 Jahre
  • Rahmenprovision: keine
  • Kündigung: Vorzeitige Rahmenkündigung jederzeit kostenlos durch die Gemeinde Hatting möglich
  • Sicherstellung: keine
  • Einmalige Kosten: keine
  • Laufende Kosten: bestehende Konditionenvereinbarung auf dem Konto Nr. AT41 3633 6000 0752 3004 der Gemeinde Hatting
  • Vereinbarung: Vorlage einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung seitens der Gemeinderevision

Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist bei der Gemeinde schriftlich Aufsichtsbeschwerde erheben.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf  eh.

Angeschlagen am:

16.06.2016

Abgenommen am:

01.07.2016

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