Flächenwidmungsplanänderung 318-2016-00001
Hatting, am 06.09.2016
Zahl: |
031-2/2016 |
Betreff: |
Flächenwidmungsplanänderung 318-2016-00001 |
Kundmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 05.07.2016 zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 187, beschlossen, den vom Planer AB Ofner ausgearbeiteten Entwurf vom 01. Juli 2016, mit der Planungsnummer 318-2016-00001, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting im Bereich Grundstück 5 KG Hatting (zur Gänze) durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting vor:
Umwidmung
G r u n d s t ü c k
5 KG 81302 Hatting (70318) (rund 1801 m²) von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38.1
sowie
5 KG 81302 Hatting (70318) (rund 49 m²) von Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3 in Wohngebiet § 38.1
Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Gleichzeitig wurde gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.
Angeschlagen am: |
06.09.2016 |
Abgenommen am: |
13.10.2016 |