Entwurf des Haushaltsplanes der Gemeinde Hatting für das Jahr 2017
Hatting, am 02.01.2017
Kundmachung
Gemäß § 93 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass der Entwurf des Haushaltsplanes der Gemeinde Hatting für das Jahr 2017 von
Montag, dem 9. Jänner 2017
bis einschließlich
Montag, dem 23. Jänner 2017
während der Amtsstunden im Gemeindeamt Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in den Entwurf des Voranschlages Einsicht nehmen und hierzu schriftlich Einwendungen erheben, die der Gemeinderat bei der Beratung des Haushaltsplanes prüfen wird.
Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar eh.
Angeschlagen am: |
02.01.2017 |
Abgenommen am: |
24.01.2017 |