Stallpflicht Vogelgrippe aufgehoben

Wichtige Information der Gemeinde vom 30.03.2017

Aufgrund des deutlichen Rückganges der Totfunde und der Nachweise von Vogelgrippe bei Wildvögeln in Österreich und den angrenzenden Nachbarländern, hat das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen die „Stallpflicht“ ab Samstag, den 25.03.2017, aufgehoben.

Weiterhin sind aber bestimmte Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, durch die ein möglicher Eintrag von Vogelgrippe aus der Wildvogelpopulation in unsere Hausgeflügelbestände vermieden werden soll.

  • Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln (Wasser- /Greifvögel) und deren Kot ist bestmöglich zu verhindern.
  • Das Füttern und Tränken muss im Stall oder einem Unterstand erfolgen, wo der Zuflug von Wildvögeln erschwert wird.
  • Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken oder Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Sorgfältige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften, Beförderungsmitteln und Ladeplätzen für Geflügel.
  • Weiterhin gilt eine verschärfte Anzeigepflicht bei verdächtigen Krankheitserscheinungen in Geflügelhaltungen sowie die Meldepflicht beim Auffinden von toten Wasser- oder Greifvögeln.

Für den Bezirkshauptmann: Dr. Josef Oettl 

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