Bebauungsplan 318B015-17 im Planungsbereich: Wiesenweg / Weithaler
Kundmachung
Hatting, 05.07.2017
Zahl: |
Bauakt |
Betreff: |
Bebauungsplan 318B015-17 im Planungsbereich: Wiesenweg / Weithaler |
Auf Antrag des Bürgermeisters hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 04.07.2017 zu Tagesordnungspunkt 10 gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, beschlossen, den von DI Erwin Ofner ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung des Bebauungsplanes 318B015-17, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Erwin Ofner, durch vier Wochen hindurchim Gemeindeamt Hatting während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wurde gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahem zum Entwurf einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Dieser Bebauungsplan liegt in der Zeit vom
05.07.2017 bis 03.08.2017
im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.
Angeschlagen am: |
05.07.2017 |
Abgenommen am: |
11.08.2017 |