Flächenwidmungsplanänderung 318-2017-00002

Hatting, am 31.05.2017

Zahl:

031-2/2017

Betreff:

Flächenwidmungsplanänderung 318-2017-00002

Kundmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 30.05.2017 zu Tagesordnungspunkt 10 gemäß § 71 Abs. 1 und 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, beschlossen, den vom Planer AB Ofner ausgearbeiteten Entwurf vom 11. Mai 2017, mit der Planungsnummer 318-2017-00002, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting im Bereich des Grundstückes 1265/1, KG Hatting (zum Teil) durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting vor:

Umwidmung

G r u n d s t ü c k

1265/1 KG 81302 Hatting (70318) (rund 276 m²) von Freiland § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5)

Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig wurde gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

31.05.2017

Abgenommen am:

07.07.2017

adler help

piu