Flächenwidmungsplanänderung 318-2017-00006
Hatting, 28.12.2017
Zahl: |
031-2/2017 |
Betreff: |
Flächenwidmungsplanänderung 318-2017-00006 |
Kundmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 10.10.2017 zu Tagesordnungspunkt 4 gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, beschlossen, den vom Planer AB Ofner ausgearbeiteten Entwurf vom 07.08.2017, mit der Planungsnummer 318-2017-00006, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting im Bereich 1760 KG 81302 Hatting (zum Teil) durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting vor:
Umwidmung
Grundstück 1760 KG 81302 Hatting rund 14 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1)
Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Gleichzeitig wurde gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.
Angeschlagen am: |
28.12.2017 |
Abgenommen am: |
02.02.2018 |