Flächenwidmungsplanänderung 318-2018-00001

Hatting, 24.04.2018

Zahl:

031-2/2018

Betreff:

Flächenwidmungsplanänderung 318-2018-00001

Kundmachung

Gemäß dem Verbesserungsauftrag des Landes hat der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 17.04.2018 einstimmig die Aufhebung der in der GR-Sitzung vom 06.02.2018 unter Tagesordnungspunkt 7 folgender gefassten Beschlüsse beschlossen:

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den von Arch. DI Ofner Erwin ausgearbeiteten Entwurf vom 13.12.2017, mit der Planungsnummer 318-2017-00009, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting im Bereich der Grundstücke 1314/2, 1306, .72, .117, .73/1, .73/2, .73/3, 1295/1 KG 81302 Hatting durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Personen, welche in der Gemeinde Hatting ihren Hauptwohnsitz haben, sowie Rechtsträgern, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens einer Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Der Entwurf sieht eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting im Bereich der Grundstücke 1314/2, 1306, .72, .117, .73/1, .73/2, .73/3, 1295/1 KG 81302 Hattingvon derzeit Freiland § 41 TROG 2016 in künftig Sonderfläche Hofstelle mit gewerblicher Nebennutzung § 44 (8) [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläuterung: Lagerhalle für gewerbliche Fahrzeuge, vor.

Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der einstimmige Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Weiters hat der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 17.04.2018 zu Tagesordnungspunkt 8 gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 bzw. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, beschlossen, den vom Planer AB Ofner ausgearbeiteten Entwurf vom   09.04.2018, mit der Planungsnummer 318-2018-00001, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting im Bereich der Grundstücke 1314/2, 1306, .72, .117, .73/1, .73/2, .73/3, 1295/1 KG 81302 Hatting durch 2 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Umwidmung

Grundstück .117 KG 81302 Hatting

rund 45 m²

von Freiland § 41

in

Sonderfläche Hofstelle mit gewerblicher Nebennutzung § 44 (8) [iVm. § 43 (7)

standortgebunden], Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläuterung: Winterdienst und Grünraumpflege

 

weiters Grundstück .72 KG 81302 Hatting

rund 18 m²

von Freiland § 41

in

Sonderfläche Hofstelle mit gewerblicher Nebennutzung § 44 (8) [iVm. § 43 (7)

standortgebunden], Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläuterung: Winterdienst und Grünraumpflege

 

weiters Grundstück .73/1 KG 81302 Hatting

rund 446 m²

von Freiland § 41

in

Sonderfläche Hofstelle mit gewerblicher Nebennutzung § 44 (8) [iVm. § 43 (7)

standortgebunden], Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläuterung: Winterdienst und Grünraumpflege

 

weiters Grundstück .73/2 KG 81302 Hatting

rund 210 m²

von Freiland § 41

in

Sonderfläche Hofstelle mit gewerblicher Nebennutzung § 44 (8) [iVm. § 43 (7)

standortgebunden], Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläuterung: Winterdienst und Grünraumpflege

 

weiters Grundstück .73/3 KG 81302 Hatting

rund 307 m²

von Freiland § 41

in

Sonderfläche Hofstelle mit gewerblicher Nebennutzung § 44 (8) [iVm. § 43 (7)

standortgebunden], Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläuterung: Winterdienst und Grünraumpflege

 

weiters Grundstück 1295/1 KG 81302 Hatting

rund 1441 m²

von Freiland § 41

in

Sonderfläche Hofstelle mit gewerblicher Nebennutzung § 44 (8) [iVm. § 43 (7)

standortgebunden], Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläuterung: Winterdienst und Grünraumpflege

 

weiters Grundstück 1306 KG 81302 Hatting

rund 1341 m²

von Freiland § 41

in

Sonderfläche Hofstelle mit gewerblicher Nebennutzung § 44 (8) [iVm. § 43 (7)

standortgebunden], Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläuterung: Winterdienst und Grünraumpflege

 

weiters Grundstück 1314/2 KG 81302 Hatting

rund 82 m²

von Freiland § 41

in

Sonderfläche Hofstelle mit gewerblicher Nebennutzung § 44 (8) [iVm. § 43 (7)

standortgebunden], Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläuterung: Winterdienst und Grünraumpflege

Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig wurde gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

25.04.2018

Abgenommen am:

18.05.2018

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