Geschworenen- und Schöffenliste für die Jahre 2021 und 2022
Hatting, 29.05.2020
Kundmachung
Gemäß § 5 Abs. 3 Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 (GSchG) wird bekannt gegeben, dass das Verzeichnis über die ausgelosten Personen der Geschworenen- und Schöffenliste für die Jahre 2021 und 2022 von 29.05.2020 bis 15.06.2020 im Bürgerservice der Gemeinde Hatting während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Gemäß § 5 Abs. 4 kann jedermann innerhalb der Auflegungsfrist wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Die eingetragenen Personen können überdies in gleicher Weise einen Befreiungsantrag stellen.
Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar
Angeschlagen am: 29.05.2020
Abgenommen am: 15.06.2020