Budgetentwurf 2021
Kundmachung
Gemäß § 93 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass der Entwurf des Voranschlages für das kommende Finanzjahr 2021 von
Montag, 11. Jänner 2021
bis einschließlich
Montag, 25. Jänner 2021
während der Amtsstunden im Gemeindeamt Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes bzw. coronabedingt nach telefonischer Vereinbarung unter 0699/188255-01 in den Entwurf des Voranschlages Einsicht nehmen und hierzu schriftlich Einwendungen erheben, die der Gemeinderat bei der Beratung über den Voranschlag behandeln wird.
Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar eh.
Angeschlagen am: |
11.01.2021 |
Abgenommen am: |
26.01.2021 |