Beschluss Bebauungsplan 318B011-15 und 318E074-15

Hatting, am 21.12.2015

Zahl:

Bauakt

Betreff:

Bebauungsplan 318B011-15 und 318E074-15
im Planungsbereich: Oberauweg / Jehle

Kundmachung

Es wird gemäß § 68 Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 06.10.2015 unter Pkt. 5 der Tagesordnung folgenden Bebauungsplan gemäß § 66 Abs. 1 TROG 2011 beschlossen hat:

Bebauungsplanes 318B011-15 und ergänzenden Bebauungsplans 318E074-15, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Arch. DI Erwin Ofner aus Telfs

Der Bebauungsplan tritt gemäß § 68 Abs. 2 TROG 2011 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.

Der Bebauungsplan liegt gemäß § 68 Abs. 4 TROG 2011 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

21.12.2015

Abgenommen am:

05.01.2016

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