Brandgefahr!

Verbot von Hantieren mit Feuerwerkskörpern im Wald

und dessen Gefährdungsbereich

In den Waldbeständen des Bezirkes Innsbruck-Land ist aufgrund der außergewöhnlich milden Temperaturen, der geringen Luftfeuchtigkeit sowie der sehr geringen Niederschläge der letzten Wochen eine sehr starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden, eingetreten.

In der Zeit vor und nach dem Jahreswechsel und insbesondere an Silvester stellt das Entzünden und Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen eine besondere Gefahrenquelle dar.

In solchen Zeiten besonderer Brandgefahr hat die Behörde jegliches Hantieren mit Feuer im Wald und dessen Gefährdungsbereich zu verbieten.

Zum Schutz der Waldbestände und zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände wurde daher seitens der Behörde verordnet, dass in den Waldgebieten des Bezirkes Innsbruck-Land sowie in deren Gefährdungsbereichen, wo der Aufbau der Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen, jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten ist. Insbesondere sind im Gefährdungsbereich das Entzünden und Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen (wie z.B.: Raketen, Feuertöpfen, Knallkörpern, Feuerrädern, römischen Lichtern,...) verboten!

Der Bürgermeister:

Angeschlagen am:

29.12.2015

Abgenommen am:

15.01.2016

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