Geschworenen- und Schöffenliste für die Jahre 2019 und 2020

Hatting, 27.02.2018

Kundmachung

Gemäß § 5 Abs. 3 Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 (GSchG) wird bekannt gegeben, dass das Verzeichnis über die ausgelosten Personen der Geschworenen- und Schöffenliste für die Jahre 2019 und 2020 von 27.02.2018 bis 13.03.2018 im Bürgerservice der Gemeinde Hatting während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Gemäß § 5 Abs. 4 kann jedermann innerhalb der Auflegungsfrist wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Die eingetragenen Personen können überdies in gleicher Weise einen Befreiungsantrag stellen.

Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar

Angeschlagen am:             27.02.2018

Abgenommen am: 14.03.2018

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