Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Hatting

Hatting, 16.02.2018

Kundmachung

Gemäß § 108 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Hatting von

Montag, 26. Februar 2018

bis einschließlich

Montag, 12. März 2018

während der Amtsstunden im Gemeindeamt Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Jahresrechnung Einsicht nehmen und hierzu schriftlich Einwendungen erheben, die der Gemeinderat bei der Beratung der Jahresrechnung prüfen wird.

Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar eh.

Angeschlagen am:

16.02.2018

Abgenommen am:

13.03.2018

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