Kundmachung über die Auflage des Gefahrenzonenplanes Inn

Hatting, am 07.04.2014

Der gemäß den Richtlinien zur Gefahrenzonenausweisung für die Bundeswasserbauverwaltung ausgearbeitete Gefahrenzonenplan für den Inn liegt in der Zeit vom

Montag, 14. April 2014 bis einschließlich Montag, 12. Mai 2014

während der Amtsstunden in der Gemeinde Hatting und im Baubezirksamt Innsbruck zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Gefahrenzonenplanungen sind Fachgutachten, in denen insbesondere Überflutungsflächen hinsichtlich der Gefährdung und der voraussichtlichen Schadenswirkung durch Hochwasser sowie ihrer Funktionen für den Hochwasserabfluss, den Hochwasserrückhalt und für Zwecke späterer schutzwasserwirtschaftlicher Maßnahmen beurteilt werden. Sie dienen als Grundlage für Projektierung und Durchführung von schutzwasserwirtschaftlichen Maßnahmen sowie für Planungen insbesondere auf den Gebieten der Raumordnung, des Bauwesens und des Katastrophenschutzes.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist schriftlich Stellung zu nehmen (§ 42a WRG 1959).

Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar e.h.

Angeschlagen am:

07.04.2014

Abgenommen am:

13.05.2014

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