Kundmachung gemäß §§ 13 und 42 Abs. 1a Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG)

Hatting, am 14.04.2014

§ 1

1. Diese Kundmachung gilt für alle Behörden, deren Geschäftsstelle das Gemeindeamt Hatting, Bahnstraße 2, ist.

2. Gemäß § 13 AVG wird folgende Adresse festgelegt:

Postadresse:

Gemeindeamt Hatting
Bahnstraße 2
6402 Hatting

Telefonnummer:           +43 (0)5238/88255
Telefaxnummer:            +43 (0)5238/88255-4
E-Mail-Adresse:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

3. Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) sind auch außerhalb der Amtsstunden (siehe § 2) empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich des Amtes gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.

 

4. Die Weiterleitung von an die persönliche E-Mail-Adresse einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Amtes übermitteltem Anbringen ist – insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person – nicht sichergestellt.

§ 2

Gemäß § 13 AVG werden folgende Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten festgelegt:

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
24. Dezember und 31. Dezember – keine Amtsstunden und kein Parteienverkehr.

§ 3

Kundmachungen mündlicher Verhandlungen gemäß § 42 Abs. 1 in Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse

http://www.hatting.at

erfolgen.

 § 4

Diese Kundmachung tritt mit 15. April 2014 in Kraft.

Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar e.h.

 

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