Vermessungsamt – Revision und GPS-Übermessung im Ortsgebiet

Hatting, März 2015

Zahl:

032/2015

Betreff:

Vermessungsamt – Revision und GPS-Übermessung im Ortsgebiet

INORMATION

Das Vermessungsamt Innsbruck führt in der Zeit von März 2015 bis Oktober 2015 eine Revision und GPS-Übermessung aller Festpunkte der Katastralgemeinde Hatting (81302) durch.

Bedienstete des Vermessungsamtes Innsbruck werden zu diesem Zweck sämtliche Festpunkte begehen bzw. befahren, freilegen und gegebenenfalls mit Sichtpflöcken versehen.

Gesetzliche Grundlage: § 4 VermG

„Die Organe der Vermessungsbehörden sind befugt, zur Durchführung ihrer Aufgaben jedes Grundstück mit Ausnahme der darauf errichteten Gebäude zu betreten und, soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, zu befahren sowie alle erforderlichen Vermessungszeichen anzubringen. Der Grundstückseigentümer ist von der Errichtung eines auf Dauer bestimmten Vermessungszeichens ohne unnötigen Aufschub in Kenntnis zu setzen.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh

 

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