Bebauungspläne Oberauweg / Jehle

Hatting, am 07.10.2015

Zahl:

Bauakt

Betreff:

Bebauungsplan 318B011-15
Ergänzender Bebauungsplan 318E074-15
im Planungsbereich: Oberauweg / Jehle

Kundmachung

Der Gemeinderat Hatting hat in seiner Sitzung vom 06.10.2015 zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, beschlossen, den von DI Erwin Ofner ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung des Bebauungsplanes 318B011-15 und ergänzenden Bebauungsplanes 318E074-15, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Erwin Ofner, durch vier Wochen hindurchim Gemeindeamt Hatting während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wurde gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes 318B011-15 und ergänzenden Bebauungsplanes 318E074-15 gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungsnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Dieser Bebauungsplan liegt in der Zeit vom
07.10.2015  bis  05.11.2015
im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf e.h.

Angeschlagen am:

07.10.2015

Abgenommen am:

13.11.2015

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