Haushaltsplan der Gemeinde Hatting für das Jahr 2016

Hatting, am 20.11.2015

Kundmachung

Gemäß § 93 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass der Entwurf des Haushaltsplanes der Gemeinde Hatting für das Jahr 2016 von

Montag, dem 30. November 2015

bis einschließlich

Montag, dem 14. Dezember 2015

während der Amtsstunden im Gemeindeamt Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in den Entwurf des Voranschlages Einsicht nehmen und hierzu schriftlich Einwendungen erheben, die der Gemeinderat bei der Beratung des Haushaltsplanes prüfen wird.

Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar  eh.

Angeschlagen am:

20.11.2015

Abgenommen am:

15.12.2015

adler help

piu